Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

Unsere Verkäufe erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers insbesondere dessen eigene Einkaufsbedingungen, die fast durchweg auf den Einkauf von allgemeinen Gegenständen ausgerichtet sind, werden deshalb von uns nicht anerkannt, auch wenn sie als allem maßgebend bezeichnet werden Mit der Erteilung der Aufträge betrachtet der Besteller unsere Geschäftsbedingungen als allem verbindlich an. Abweichende Vereinbarungen, auch solche mit unseren Vertretern getroffene, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

  1. Angebote

Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend bis zur endgültigen Auftragsbestätigung Wir behalten uns vor, gegebenenfalls anstatt der im Katalog abgebildeten Artikel gleichwertige Fabrikate zu liefern, es sei denn, es wurde in der Bestellung ausdrücklich anders vorgeschrieben

  1. Preise

Alle Preise verstehen sich in € o. Mwst. Die  vereinbarten  Preise  gelten  als Grundpreis. Sie sind Festpreise, wenn bis zum Tage der Lieferung keine wesentlichen Erhöhungen der Preise für Rohstoffe eintreten. Als wesentliche Erhöhungen sind anzusehen, wenn die Rohstoffpreise sich um mehr als

2 v H erhöhen. Preise und Angebote sind freibleibend, Preiskorrektur bei Irrtum oder Druckfehler vorbehalten.

  1. Lieferzeit

Alle von uns in Angeboten, Bestätigungen usw gemachten Angaben betreffend der Lieferzeit, werden nach bestem Ermessen gegeben. Sie sind nur als annähernd zu betrachten und gelten in jeder Weise für uns verbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung. Sie wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch berechtigen etwaige Verspätungen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Anspruch auf Schadensersatzvergütung.

  1. Höhere Gewalt

Betriebsstörungen jeglicher Art, gleich ob solche durch Maschinen , Waren-, Rohstoff oder Brennstoffmangel, durch Arbeitsausfall aus irgendwelchen Gründen, ferner durch Krieg , Aus- und Einfuhrverbote, Brand, Störung oder Sperrung von Beförderungswegen entstanden sind, sowie sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der Einhaltung etwa zugesagter Lieferfristen und von der Verpflichtung zur vollständigen Lieferung, ohne daß in diesem Fall der Besteller berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar einerlei, ob sie bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten.

  1. Lieferungen

Die Lieferungen erfolgen ab Werk bzw Lager, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei Lieferungen unter 50,- € Nettowarenwert berechnen wir eine Mindermengen- und Dienstleistungspauschale von 7,50 €.

  1. Berechnung

Für die Berechnung ist der Tag der Versandbereitschaft gültig, ohne Rücksicht darauf, ob durch Gütersperre oder sonstige Umstände Ablieferung, Versand oder Abholung nicht erfolgen können.

  1. Versand

Falls bei der Bestellung keine bestimmten Weisungen gegeben sind, wird der Versand nach bestem Ermessen vorgenommen, ohne irgendeine Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung oder gute Ankunft der Ware. Bei vereinbarter Frankolieferung gehen Mehrfrachten, die durch die besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen, in jedem Fall zu Lasten des Bestellers.

  1. Gefahrenübertragung

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Lager verläßt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Für Beschädigungen oder Verluste, welche die Ware auf dem Transport erleidet, kommen   wir   nicht   auf,  auch wenn Frankolieferung vereinbart ist.

  1. Mängelrügen

Für diese ist in Bezug auf Eigenschaft, Gewicht oder Maß der Ware § 377 HGB maßgebend. Sie müssen spätestens inner­halb 8 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht sein. An bereits weiterbearbeiteter Ware ist eine Mängelrüge nicht möglich. Die Beweispflicht obliegt dem Besteller. Bei begründeter Beanstandung übernehmen wir es, kostenlos Ersatz zu liefern oder Gutschrift  zu erteilen.  Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere von Dritten, lehnen wir ab. Mit Recht beanstandete Ware ist im Zustand der Anlieferung an uns zurückzusenden. Wegen mangelhafter Teillieferung kann der Besteller keine Rechte bezüglich der übrigen Teilmenge herleiten.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art. Der Eigentumsvorbehalt hat auch dann Gültigkeit, wenn nach erfolgtem Kontoabschluß eine Saldoanerkennung stattgefunden hat. Das Eigentum geht erst über, wenn alle in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks einschließlich der Nebenkosten beglichen sind. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändung oder Sicherheitsübertragung sind ihm untersagt. Falls der Besteller die Ware auf Kredit weiterliefert, ist er verpflichtet, sich ebenfalls das Eigentum vorzubehalten. Demgemäß haben wir die  in  § 46 der Deutschen Konkursordnung angeführten Rechte auf Aussonderung bzw Abtretung des Rechts auf Gegenleistung, falls der Besteller vor erfolgter Bezahlung der gelieferten Ware seine Zahlungen einstellt.

  1. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, oder 30 Tage nach Rechnungsdatum netto. Die Zahlung hat unabhängig vom Wareneingang zu erfolgen. Das Reklamationsrecht wird dadurch nicht berührt. Bei    Überschreitung   des Zahlungszieles werden wir für die Zeit vom Fälligkeitstage  bis  zum  Tage  des Zahlungseinganges Verzugszinsen berechnen, mindestens in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz.

  1. Wechsel und Schecks

Wechsel und Schecks gelten nicht als Barzahlung, die Annahme müssen wir uns vorbehalten. Außerdem übernehmen wir keine Verbindlichkeiten für rechtzeitige Vorzeigung und Beibringung des Protestes. Einzugsspesen, Kursverluste usw fallen dem Einsender zur Last.

  1. Zahlungsfähigkeit

Bei Lieferung an Abnehmer, über deren Zahlungsfähigkeit wir nicht genügend unterrichtet sind, behalten wir uns vor, Vorauszahlungen   oder   hinreichende Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Kaufabschluß in allen Teilen in Ordnung geht. Das gleiche gilt, wenn die vorliegenden Auskünfte uns nicht ausreichend erscheinen. Offener Kredit kann nur solange gewährt werden, als er uns gesichert erscheint.

  1. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für beide Teile ist Harsewinkel.

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist nach unserer Wahl für beide Teile das Amtsgericht Gütersloh. Bei Lieferung in das Ausland gilt der vorstehende deutsche Gerichtsstand und damit die Anwendung des deutschen Rechts ebenfalls als ausdrücklich vereinbart.

  1. Einzelbestimmungen

Eine Einzelbestimmung kann ungültig sein, ohne die übrigen Bestimmungen in Frage zu stellen, falls sie den Besteller im konkreten Fall mit Rücksicht auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohnheiten und Gebräuche unangemessen benachteiligt.

Rinklake GmbH & Co. KG